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Aufgaben
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Beratung

Beratung

von militärischen Führern bei der Planung und Durchführung des Dienstes und Einsatzes im Hochgebirge.

Die Qualifikation des Heeresbergführers zählt in den deutschen Streitkräften zu den sogenannten Zweitfunktionen. Dies bedeutet, dass der Heeresbergführerunteroffizier bzw. Heeresbergführeroffizier in erster Linie einen anderen Auftrag, wie zum Beispiel die Führung eines Gebirgsjägerzuges, einer Gebirgsjägerkompanie oder weitere Primäraufgaben  wahrnimmt.  Die zusätzliche Spezialisierung als Heeresbergführer fließt in die Ausübung der Hauptaufgabe oder darüber hinaus ein. In diesem Zusammenhang finden sich Heeresbergführer auf allen Führungsebenen und in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen der deutschen Gebirgstruppe wieder und sind so in der Lage, Vorgesetzt, Gleichgestellte und Untergebene in gebirgsspezifischen Angelegenheiten ebenengerecht und fachübergreifend zu beraten.

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